Hallo Inge,
Win10 muss ich bei mir privat aber auch baldmöglichst aufspielen, da ja seit 14.1. keine Unterstützung (Updates) mehr von Windows für Win7 besteht. So kann ungehindert Schadsoftware in den PC gelangen. Für eine Weile wird mir hoffentlich mein AVIRA Antivirenschutz einige der Probleme weiter überbrücken.
Der Ruf zu Win10 ist aber auch immer schon schlechter gewesen als es das tatsächlich ist. Ich hatte letztes Jahr eine Schulung zu WIN10 belegt und festgestellt, dass zumindest die Office-Produckte wie Excel fast identisch zu WIN7 geblieben sind (bis auf eine neue Formel).
Zu Deinem PC- Problem: Schau mal bitte hier nach ..
https://www.chip.de/news/Windo…05018.html
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Zu meinem neuen "Eigentümer-Problem" konnte ich mich vorhin glücklicherweise erst mal selbst etwas beruhigen, da der Vorgänger offensichtlich sogar mit der neuen Vermieterin verwandt zu sein scheint. Google-Recherche machts möglich.

Das ist erst mal gut, solange die neue Hausverwaltung jetzt schnellstens, im Laufe der kommenden Woche, mit den neuen Kontodaten rüber rückt, damit ich den Dauerauftrag auch schnellstens umstellen kann. Wenn da was nicht zeitgerecht klappen sollte, sind die Vermieter und Hausverwaltungen ja bekanntlich schnell mit Kündigungen parat. Egal ob man da als Mieter schon 20 Jahre lebt oder weniger.
Ich muss natürlich immer das mögliche Worst-Case-Szenario mit im Auge behalten.
Aber noch mal mach ich so einen Stress wie 1999 (Bauspekulanten-Mafia) nicht mit. Eher wende ich mich diesmal an die Medien oder an das SAT1 Frühstücksfernsehen und suche gleich 3 Anwälte auf. Dann mach ich einen Riesenwirbel und wenn es den Rest meiner Gesundheit kostet. Dann prozessiere ich eben, wenn nötig jahrelang auf mein Recht, sofern es überhaupt dazu kommen sollte. Am nötigen "Kleingeld" wirds jedenfalls nicht scheitern. Ich hoffe die hier bleiben auch friedlich wie die Vorgänger seit 2000 und machen einem nicht plötzlich jetzt das Mieterleben schwer.
Vom Mieterschutzbund habe ich übrigens gar keine gute Meinung. Die haben damals aber auch rein gar nichts 1998/1999 für uns getan.
Zitat
Nun haben wir das Problem, daß es für die Eigentümer gilt, nicht aber für die Mieter, die lt. Mietvertrag Bestandsschutz für die alte Hausordnung haben. Ist auch grad nicht das Gelbe vom Ei.
Da kann ich Dir nur zustimmen, denn so wie es Rechte und Pflichten für Vermieter gibt, sollten auch gleichermaßen Rechte und Pflichten für die Mieter gelten. Ausgeglichenheit und Gerechtigkeit für beide Seiten sollte daher die Devise lauten. Alles andere führt nur zu "bösem Blut" zwischen den Verhandelnden.