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Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 24.04.2016 - 11:50 Uhr  ·  #1
Hallo!
Über meinem Brüten über die Steuererklärung stolperte ich über die Zeile 79 des Hauptvordruckes.
Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen an den Ihnen gehörenden schutzwürdigen Kulturgütern.
Demnach könnte man eigentlich Regale, Vitrinen und auch Reinigungsarbeiten der Mineralien von der Steuer absetzen.
Vorrausgesetzt,daß man die Mineralien nicht verkauft.
Ein Nachweis der Landesregierung ist erforderlich.
Gruß Jens
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Norbertit
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 24.04.2016 - 22:57 Uhr  ·  #2
Interessant. Diesen Absatz hab ich bisher noch gar nicht bemerkt.
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 25.04.2016 - 06:08 Uhr  ·  #3
Der Absatz wird wohl neu sein.
Wahrscheinlich diesem neuen Kulturschutzgesetz gewidmet.
Gruß Jens
Norbertit
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 25.04.2016 - 17:29 Uhr  ·  #4
An dieses neue Gesetz hab ich auch schon gedacht. Wie hoch muß da der Wert der
in den Vitrinen befindlichen Kulturgüter sein? Ein normaler Sammler kommt mit
seinen selbstgefundenen Quarzen wahrscheinlich nicht hin. Eher ein Sammler von
exklusiven Stufen,der das als Wertanlage sieht. 😉
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 25.04.2016 - 18:17 Uhr  ·  #5
Das ganze ist etwas schwammig dargestellt.
Heraus fällt da das eigene Museum,denn man darf damit keine Einkünfte erzielen.
Dann darf man das aber auch nicht zu eigenen Wohnzwecken benutzen.
Also ich denke mal,hier sind dann auch die Dekorationsgegenstände ausgeschlossen.
Also vieleicht wäre das nur förderungswürdig,wenn man ein Privatmuseum aufmacht,ohne allerdings Eintritt zu verlangen.
Der Wert der Güter wird da nicht relevant sein.
Rein theoretisch könnte auch eine kleinere Lokalsammlung,welche man öffentlich sichtbar ins Fenster stellt absetzbar sein.
Natürlich dann nicht gerade im 6.Stock ausgestellt. 😉
Citoval
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 29.04.2016 - 20:51 Uhr  ·  #6
Die Behörden werden es sich sicherlich nicht nehmen lassen darauf zu bestehen dass man einen Nachweis erbringt wie man in den Besitz dieser Güter gelangt ist oder ?

Was wenn deine private Sammlung plötzlich als so schutzenswert angesehen wird dass du sie nicht behalten darfst weil dir die Nachweise fehlen.

so ein Aufschluss stellt schließlich keinen Beleg aus oder auf der Börse, wer verlangt da einen Kassenzettel für Mineralstufen oder ähnliches.

ich seh das eher kritisch gerade im Zuge der Verschärfung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Kulturgütern.

der Gedanke Vitrinen etc Steuerlich absetzen zu können ist schön aber ich trau dem Sinn dahinter nicht... denn eins ist Fakt geschenkt bekommt man hier nichts.
McSchuerf
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 30.04.2016 - 09:36 Uhr  ·  #7
http://www.faz.net/aktuell/feu…88258.html

Bei Fossilien steht übrigens in der entsprechenden Kulturgüter-Liste des entsprechenden Landesamtes z.B. der Archäopteryx (Urvogel) als einer der wirklich wenigen Güter, die man wirklich als Kulturgut im Bereich der Paläontologie definieren kann. Wenn Mineralien betroffen wären, käme vielleicht der Smaragdmohr aus dem Dresdner Zwinger (August der Starke ist ja sicher ein Begriff) in Frage. Habt Ihr denn solche Güter mit diesen Werten in Euren Sammlungen? Ich glaube kaum. Also betrifft Euch das in keinster Weise.

Ich habe mich schon vor ein paar Jahren eingehender mit der Gesetzesvorlage zum novellierten Kulturschutzgüter-Gesetz befasst und kann nur immer wieder den Kopf schütteln über die völlig unnötige Hysterie, die insbesondere auch durch bestimmte Personen in anderen Foren verbreitet und weiter geschürt wird.
Filzhut
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 30.04.2016 - 20:38 Uhr  ·  #8
hallo.
Ich sehe das genauso .
es ist wohl vorwiegend der Handelnde Teil der "Sammler" welcher sich so seine Gedanken macht , und diese dann dementsprechend schürt
Citoval
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 30.04.2016 - 21:37 Uhr  ·  #9
danke für Eure Sicht auf die Dinge, hab mich von dieser Hysterie wohl auch ein wenig anstecken lassen...


mfg Citoval
McSchuerf
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 01.05.2016 - 09:00 Uhr  ·  #10
Ich bin jetzt nur noch am Suchen, wo ich diese Liste mit den dort bereits aufgeführten Gütern gefunden hatte .. wenn man diese Liste vor sich hat, wird nämlich Vieles noch klarer.
Die Beweislastumkehr ist dann für die betroffenen Sammler (meist wohl dann wenige Museen und Händler) auch nur im Rahmen der Werteinschätzung dieser Liste zu betrachten.

Bei der eigenen oder anderen Sammlungen von Mineralien- oder Fossiliensammlern (meist, wenn man ehrlich ist, doch eher "Durchschnitts-Sammlungen" von "Durchschnitts-Sammlern"), die man z.B. in über 20 Jahren zusammengetragen hat, Rede und Antwort stehen zu müssen, ist ohnehin abstrus, da der logische Menschenverstand bereits sagt, dass das abstrus ist. Selbst wenn ich bei vielen meiner Mineralien-Börseneinkäufe von vor 30 Jahren noch Originalzettel mit Händlernamen etc. aufgehoben habe; viele Sammler heben die doch gar nicht mehr auf. Viele Händler, deren Namen auf den Originalzetteln stehen, leben vielleicht gar nicht mehr oder "das Unternehmen" existiert gar nicht mehr. Man könnte auch alle seine Eigenfunde, getauschten und geschenkten Mineralien mit einem Pauschalbetrag von z.B. 3,- € bei Belegstücken versehen aber doch dann nur erst mal für eigene Zwecke, um eine ungefähre Gesamt-Werteinschätzung der eigenen Sammlung zu erhalten. Schätzbeträge sind natürlich auch immer möglich.

Aber noch mal zurück zum Thema Werteinschätzung: Wenn also z.B. ein Original Rembrandt oder Beckmann auf einem Dachboden entdeckt wird, dann wäre es natürlich gut beschreiben zu können, wie man das Gemälde dort entdeckt hat etc. Gleiches würde dann z.B. für ein gut erhaltenes Fossil von vielleicht einem Meter Umfang aus der Grube Messel sprechen, immer vorausgesetzt, man möchte diese Güter zum Zwecke von Geschäften aus einem EU- oder Drittland ex- oder auch importieren - je nachdem.
Dass Export- und Importkontrollen in diesem Zusammenhang etwas verschärft werden sollen, das steht zwar auch drin aber auch hier muss man das große Ganze im Auge behalten oder kurz gesagt die bereits erwähnten Vorbedingungen betrachten.

Von Inlandsgeschäften war bei diesem Gesetz im übrigen auch nie die Rede gewesen. Es geht hier also auch nicht um Mehrwertsteuer, sondern bei Importen um Zollabgaben, Genehmigungen und logischerweise dann der Einfuhrumsatzsteuer. Und da hat sich im Bereich Abfertigung, sowohl zum zollrechtlich freien Verkehr in die EU, zu evtl. Lagerverkehren etc. als auch bei sonstiger Zollabfertigung von Kulturgütern nichts oder nicht viel geändert - jedenfalls nach meinem Kenntnisstand. Ich bin aber auch kein Zöllner.

Was auch immer wieder vergessen wird: Das "neue" Kulturschutzgütergesetz ist außerdem "nur" eine Zusammenlegung von 3 bereits bestehenden Einzelgesetzen gewesen. Man wollte wohl zugleich auch mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Anwendung dieser Gesetze schaffen. Nur ein Gesetz anzuwenden, ist ja grundsätzlich dann schon leichter als laufend .. und wie bisher geschehen .. 3 verschiedene Einzelgesetze, die sich z.T. auch noch gegenseitig widersprechen und damit blockieren. Wie auch immer ..

.. ich bin auch jemand, der des Öfteren schon mal das wirklich unverständliche "Juristendeutsch" beim Verfassen einiger Gesetze, Verwaltungsvorschriften etc., angeprangert hat. Denn es ist in der Tat so, dass der Begriff "Beamtendeutsch" auch schon immer falsch gewählt war und noch ist. Beamte gehören zur Exekutive, d.h. ausführenden Gewalt und verfassen ja keine Gesetze. Nur - unter anderem - politische Beamte, die mit den "normalen Beamten" aber auch rein gar nichts gemeinsam haben, lesen in 3 Lesungen in der Legislative (Parlament) Gesetze und verabschieden diese auch. Die Juristen (Judikative als 3. Gewalt) haben diese verfasst bzw. ausformuliert. Um auch mal mit dem Vorurteil des Begriffs "Beamtendeutsch" etwas aufzuräumen.
Beamte müssen sich mit dem Juristendeutsch genauso herumschlagen, wie der Normalbürger auch. So wird ein Schuh daraus .. ohne aber jetzt den Juristen unter uns zu nahe treten zu wollen. 😉

Gruß Peter
McSchuerf
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 01.05.2016 - 09:47 Uhr  ·  #11
Für Bayern gibt es z.B. gerade mal 4 Eintragungen unter "Naturkunde" ganz am Ende der Liste für Bayern (darunter der Urvogel). .. genau, wie ich sagte .. und die meisten Eintragungen betreffen nur die "Bildende Kunst". :)

.. oder anders ausgedrückt ..für die meisten von uns bleibt auch Zeile 79 des Steuervordrucks leer.
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 01.05.2016 - 18:25 Uhr  ·  #12
Interessante Ausführungen strikt nach Gesetzbuch.
Das heist aber nicht,daß die Liste der Kulturgüter damit vollständig ist.
Man sollte bedenken,daß die landeskundliche Aufnahme hier an einem Anfangspunkt steht.
Wenn man dann die Leihgaben für die Terra Mineralia in Freiberg einmal als Beispiel aufführen darf,dann sind das Mineralien,welche den kulturellen Bereich um ein vielfaches erweitern.
Wenn man bedenkt,wieviele Sonderausstellungen in Museen und regionale Ausstellungen von privat durchgeführt werden,dann kann man kaum eine Liste erstellen.

Weil, ...daß ist die Kultur!
Gruß.
Jens
McSchuerf
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 02.05.2016 - 18:14 Uhr  ·  #13
Nein, vollständig werden diese Listen pro Bundesland sicher nie sein.
Und die Exponate der terra mineralia wären in der Tat weitere potentielle Kandidaten.
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Re: Mineraliensammlung Steuerbegünstigung aufgrund Kulturgut

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Gepostet: 03.05.2016 - 21:48 Uhr  ·  #14
Ich glaube,es ist noch ein weiter Weg,um dieses Gesetz in Verbindung mit dieser Steuererleichterung zu begehen.
Vieleicht könnte Andy mit seiner alten Etikettensammlung da was bewirtschaften.
Ist ja eigentlich auch gerechtfertigt.
Oder?
Gruß Jens
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