Mineralienzimmer

Werbung



 
 
 

Import von Eigenfund aus Australien

Exitus
Neuling
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 3
Dabei seit: 12 / 2017
Betreff:

Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 19.12.2017 - 23:30 Uhr  ·  #1
Seid gegrüßt, liebe community!

Ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung ein wenig Rat zu bekommen.
Momentan toure ich durch Australien, zwischendurch habe ich mich des öfteren auf die Jagd nach Edelsteinen gemacht. Selbstverständlich habe ich dabei die australische Gesetzgebung beachtet.

Es handelt sich bei den Edelsteinen um Saphire und Opal. Alle Steine habe ich selber gefunden und sind unbearbeitet / unbehandelt.

Da meine Reise sich dem Ende neigt und ich meine Edelsteine gerne mit nehmen möchte nun meine Fragen.
Werde ich beim einreisen in Deutschland irgend eine Art von Steuer bezahlen müssen?
Muss ich Vorkehrungen für die problemlose einfuhr treffen (vlt. Dokumente)?

Keineswegs möchte ich die Steine verkaufen, allerdings ist gerade die Menge der opale nicht sehr gering (dennoch nicht übermäßig wertvoll).

Ich hoffe jemand hat einen Tipp wie ich mich verhalten soll bzw. an welche Behörde in Australien / Deutschland ich mich am besten wenden kann.

Vielen Dank im voraus für jegliche Beiträge und liebe Grüße von down under
Werbung
Zirkonia
Steiger
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Süddeutschland
Beiträge: 1995
Dabei seit: 01 / 2016
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 20.12.2017 - 10:03 Uhr  ·  #2
Hallo exitus und willkommen im Forum.

Normalerweise gibt es einen Freiwertbetrag bis 430 Euro ansonsten muß eine Rechnung vorgelegt und diese muß mit Umsatzsteuer verzollt werden.

Solange die Stücke noch roh und unbearbeitet sind, handelt es sich um Mineralien und erst in geschliffener bearbeiteter Form von Edelsteinen. Dementsprechend unterschiedlich sind die Zolltarifnummern in Deutschland.

In Minen benötigt man oftmals ein "miners right", um dort zu schürfen. Proben bis zu einem gewissen Wert dürfen unter Beachtung der Zollrichtlininen ausgeführt werden.

Eventuell solltest Du Dich vor Ort mit dem Department of Mineral and Petroleum Resources http://www.dmp.wa.gov.au/ in Verbindung setzen.

Manchmal stellen in manchen Ländern auch die Minenbesitzer entsprechende Dokumente aus, ähnlich einer Sondergenehmigung mit freiwilligen Schutzgebühr, die man dann bei der Ausreise als Nachweis vorlegen kann.

Für die Ausfuhr bist Du in Australien zuständig, für die Einfuhr der deutsche Zoll. Dazu wendest Du Dich dann an das Zollamt in Deiner Wohngegend. Will heißen, in Australien offiziell ausführen und in Deutschland offiziell einführen. Den Wert würde ich in jedem Fall vorher prüfen lassen, nicht, daß Du meinst es sei sicher unter 430 € und nachher macht der Zoll wegen ein paar Euro mehr drüber Probleme.

Viel Spaß in Australien und vielleicht erzählst Du uns bei Gelegenheit mehr von Deinen Exkursionen, zeigst Deine Schätze und erzählst uns dann anhand Deines Falles, wie Du Export/Import bewältigt hast.
Harrdy
Neuling
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Österreich
Alter: 51
Beiträge: 25
Dabei seit: 03 / 2017
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 20.12.2017 - 16:28 Uhr  ·  #3
Ich hab auf strahlen.org die Frage gestellt, aber die dort haben auch noch keine Antwort... aber sie haben einen Link gepostet, wo ich folgende Infos gefunden habe.. ich denke für Mineralien ab 10.000A$ und für Opale ab 100.000A$ Marktwert braucht man eine Erlaubnis für den Export.. ein "Moveable Cultural Heritage permit" (was auch immer das ist) braucht man für Kristalle ab 5.000A$... aber schlag mich nicht, ich bin kein Rechtsverdreher!

https://www.homeaffairs.gov.au/

Page 144-145
...
Class B Objects – Export Permit Required
Class B objects, include:
...
Natural Science Objects of Australian origin as prescribed in Part 3 of the control list:
- any palaeontological object;
- any mineral object (not otherwise referred to in this item) with a current Australian market value of not less than AUD$10,000;
- any gold nugget with a current Australian market value of not less than AUD$250,000;
- any diamond or sapphire with a current Australian market value of not less than AUD$250,000;
- any opal with a current Australian market value of not less than AUD$100,000;
- any other gemstone with a current Australian market value of not less than AUD$25,000;
- any meteorite; and
- any type specimen of present-day flora or fauna, a palaeontological object or a mineral if:
- it is not lodged in an Australian collecting institution; or
- a permit or an authority issued under the Environment Protection and Biodiversity Conservation Act 1999 is not in force.


(Table p. 209-210)
Diamond: DSEWaP Moveable Cultural Heritage permit required if current market value is AUD$250,000 or over
Opal: DSEWaP Moveable Cultural Heritage permit required if current market value is AUD$100,000 or over
Precious opal replacement fossil or a vertebrate or invertebrate animal: DSEWaP Moveable Cultural Heritage permit required if current market value is AUD$1,000 or over
Sapphire: DSEWaP Moveable Cultural Heritage permit required if current market value is AUD$250,000 or over
Any other gemstone: DSEWaP Moveable Cultural Heritage permit required if current market value is AUD$25,000 or over
Any natural crystal: DSEWaP Moveable Cultural Heritage permit required if current market value is AUD$5,000 or over
Zirkonia
Steiger
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Süddeutschland
Beiträge: 1995
Dabei seit: 01 / 2016
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 20.12.2017 - 17:01 Uhr  ·  #4
Harrdy, Du beziehst Dich auf die Ausfuhr/Einfuhr naturwissenschaftlicher bzw. paläontologischer Objekte und auf Kulturerbe bzw. Kulturgut?

Das wäre die Zolltarifnummer / Warennummer (TARIC) 9705 00 00: Sammlungsstücke und Sammlungen, zoologischer, botanischer, mineralogischer oder anatomischer Art; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert.

"Movable Cultural Heritage permit" ist eine bewegliche Kulturerbe-Genehmigung.

Ich glaube nicht, daß es sich bei normalen touristischen Mineralienfunde um "Sammlungsstücke" handelt, ...

Aber mal sehen, was die anderen hier im Forum dazu sagen.
Harrdy
Neuling
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Österreich
Alter: 51
Beiträge: 25
Dabei seit: 03 / 2017
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 21.12.2017 - 07:41 Uhr  ·  #5
Wie geschrieben: ich bin kein Kundiger... meine einzige Begegnung mit dem Zoll ist, wenn ich was aus China bestelle ^^

Habe die Info von dort: https://www.homeaffairs.gov.au/ "Exporting prohibited and restricted goods", dort an unterster Stelle unter "Resources"... schien mir am Treffendsten.

Unter "Export declarations" steht auch noch: "Generally, goods intended to be exported from Australia must be declared to us on an Export Declaration if the goods either:
- have a value of more than AUD 2000
- need an export permit (regardless of their value)." -> deswegen habe ich die "Permits" 'rausgesucht
Norbertit
SuperMod
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Hohenberg/Eger
Alter: 60
Beiträge: 10625
Dabei seit: 04 / 2012
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 21.12.2017 - 17:41 Uhr  ·  #6
Hallo,

vielleicht kann Dir jemand vom dmf weiterhelfen. Das ist ein internationaler Händlerverband für Mineralien und Fossilien
mit Sitz in Deutschland.

https://www.dmf-international.de/

Die haben dort einige Erfahrung mit Zollbestimmungen. Wenn Händler mit der Einfuhr bei Börsen Schwierigkeiten
haben, stehen die ddenen auch bei.

Gruß Norbert
McSchuerf
Bergmeister
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Planet Erde
Alter: 63
Beiträge: 16227
Dabei seit: 04 / 2012
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 21.12.2017 - 19:38 Uhr  ·  #7
Hallo Jascha,

zunächst stimme ich den Informationen von Inge und Norbert zu. Dennoch möchte ich zu anderen Aspekten Deines Anliegens noch etwas konkreter werden. 😉

1. Deutschsprachige (!) 😉 Empfehlungen ..
www.zoll.de --> hier auch Zuständigkeiten und Vieles mehr zur deutschen Einfuhr .. im übrigen ist alles klar im Unionszollkodex, in den entsprechenden EU-Verordnungen und in nationalen Verordnungen geregelt .. insbesondere auch der Warenverkehr bzw. Außenhandel zwischen EU-Staaten und Drittländern.

und zuständig für die Ausfuhr aus Australien siehe wie folgt ..
https://www.bezahlen.net/ratge…ustralien/

.. und dort siehe auch alle in Frage kommenden Adressen, Telefonnummern etc. unter "Kontakt".
----

2. Eigene Tarifierungsversuche und Sonstiges ..
Auch aus meiner eigenen Erfahrung heraus schließe ich mich unter anderem Zirkonia (Inge) dahingehend an, dass Deine dort gefundenen Mineralien (da ja noch unbearbeitete Rohware an Opalen und Saphiren) kein Kulturgut sind. Das ist auch ganz anders definiert und hierzu bestehen insbesondere nach dem neuen Kulturschutzgesetz Listen, in denen nur ausgewählte hochwertige Kulturgüter aufgelistet sind, die diesen Namen auch verdienen. Außerdem sind diese für den Normalbürger unbezahlbar. Ein Beispiel aus dem Bereich Paläontologie für ein solches Kulturgut wäre z.B. der Archäopteryx (Urvogel) von Messel. Leider wurde reichlich Panik verbreitet .. auch in bestimmten geologischen Foren .. und in den letzten paar Jahren von vielen dieser Panikmacher reiner Mumpitz verkündet. Dieser Mumpitz kann eindeutig durch Gesetzeslage und durch "echte" Experten widerlegt werden. Aber das nur am Rande. :roll:

Außerdem ist auch eine Tarifierung nach Kapitel 97 hier völlig unsinnig, sowohl was die Warennummer / Zolltarifnummer für Antiquitäten betrifft, als auch zu WA9705.. bezüglich unter anderem wissenschaftlichem Interesse.

Du bist eine Privatperson, die quasi "Souvenirs" aus Australien einführen möchte. Die Wertgrenzen unter denen kein Zoll zu entrichten ist, wurden ja bereits genannt. Entscheidend ist daher natürlich auch die Menge der Opale und Saphire und nicht nur deren Qualität. Ich würde ja erst mal eine Art "Versuchballon" starten und nur wenig Opalware nach Deutschland einführen bzw. aus Australien erst mal ausführen. Danach kann man dann ja mit der restlichen Ware immer noch "nachziehen", wenn man dann erst mal alle zollrechtlichen Fakten kennt .. ist nur so ein Gedanke. 😉

Es geht hier sehr wahrscheinlich um die Tarifierung nach Kapitel 25 (Mineralische Stoffe und bei Opalen u.a. nicht explizit aufgeführten Mineralien wohl einer der letzten Warennummern in diesem Bereich ..) und bei Erzen, Schlacken und Aschen ginge es dann nach Kapitel 26.
Liegen bereits Schmuck oder Edelsteine per Definition vor, dann erst reden wir von einer Tarifierung nach Kapitel 71 bzw. WA-Position 7103 und nichts anderes!. Da gibt es auch nur eine in Frage kommende Warennummer, genauso wie bei den Mineralien zu Kapitel 25! Aber das kann Dir nur ein Zöllner genau sagen und ich bin keiner! :)

Für die deutschen Importe aus Drittländern wie Australien gilt auch die Zuständigkeit der bei Dir am nächsten gelegenen Zollstelle oder das Hauptzollamt als nächst höhere Instanz oder wenn alle Stricke reißen, noch die betreffende OFD. Aber bereits beim zuständigen Zollamt sollte es eigentlich schon keine Probleme geben.

Wie die eigentliche Verzollung dann bei Mineralien oder bei Schmuck in diesem Tarifbereich ausfällt, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Die Zollsätze konnte man aber auch noch vor einigen Jahren zu jeder Warennummer selbst bequem über den EZT (Elektronischen Zolltarif) im Internet abrufen und zumindest vorher noch z.B. über den Bundesanzeiger Verlag, gegen Kostenerstattung, als Software beziehen.

Viele Grüße
Peter 😉
Exitus
Neuling
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 3
Dabei seit: 12 / 2017
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 22.12.2017 - 03:40 Uhr  ·  #8
Erstmal vorweg.
Viele Dank an euch alle, habe kaum mit so ausführlicher Hilfe / Ratschlägen gerechnet. Tausend dank! Klasse Community!

Ich werde mich jetzt erstmal per E-Mail an den deutschen Zoll richten und abwarten was die mir sagen. Sobald ich die Antwort habe werde ich das nötigste aus dem Mail verkehr hier posten um euch auf dem laufenden zu halten.

So bald ich mal eine ruhige Minute habe mach ich auch mal ein paar Bilder :)

Liebe Grüße
Norbertit
SuperMod
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Hohenberg/Eger
Alter: 60
Beiträge: 10625
Dabei seit: 04 / 2012
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 22.12.2017 - 15:52 Uhr  ·  #9
Zitat
Sobald ich die Antwort habe werde ich das nötigste aus dem Mail verkehr hier posten um euch auf dem laufenden zu halten.

So bald ich mal eine ruhige Minute habe mach ich auch mal ein paar Bilder


🆙
McSchuerf
Bergmeister
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Planet Erde
Alter: 63
Beiträge: 16227
Dabei seit: 04 / 2012
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 22.12.2017 - 19:36 Uhr  ·  #10
Klingt vielversprechend. Danke und erst mal viel Erfolg! 😉
Exitus
Neuling
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 3
Dabei seit: 12 / 2017
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 23.12.2017 - 22:33 Uhr  ·  #11
Moin moin nochmal. Bei euch dürft es bald Weihnachten sein :)
Meine Email an den Zoll ist vor ein paar Tagen raus, aber wie erwartet lassen die sich etwas Zeit (nur um die best mögliche Antwort zu geben!)
Jedoch bin ich in der Zwischenzeit über eine offizielle App des Zoll gestolpert die folgendes sagt:
'' bei der Einfuhr von Edelsteinen (außer Diamanten) und Mineralien müssen keine besonderen Einfuhrvorschriften beachtet werden.

Zollsatz: 0,00%
Einfuhrsteuer% 19,00%''

Ich gehe davon aus das beim Zoll der Wert geschätzt wird und ich dann 19% drauf zahlen muss?
Bin ja mal gespannt ob die persönlichen Informationen des Zoll abweichen werden :)

Wünsche euch allen besinnliche Weihnachten
Zirkonia
Steiger
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Süddeutschland
Beiträge: 1995
Dabei seit: 01 / 2016
Betreff:

Re: Import von Eigenfund aus Australien

 · 
Gepostet: 24.12.2017 - 10:56 Uhr  ·  #12
Ich kenne es so, daß bis 430 € ein Freibetrag gilt und alles darüber hinaus mit 19 % Umsatzsteuer belegt wird. Schrieb ich ja auch bereits.

Hatte im Sommer einen Neukunden bei uns hier in der Firma, der Saphire aus Australien mitnahm/mitbrachte, die er und seine Freundin dort selbst gefunden haben. Allerdings war es mindere Qualität und nur eine kleine Handvoll. Mußte die Rohware "schätzen", ob es sich zum Umschleifen lohnte. Vermutlich konnte er die Steine als Freiwertbetrag mitnehmen, habe aber nicht danach gefragt, da er selbständig im Maschinenbau ist und so theoretisch hätte auch als Firma höhere Werte ausführen/einführen können. Wir Geschäftsleute arbeiten ja meist mit UID-Nummer und dem Atlas-Verfahren.

Das Lot muß auf jeden Fall bei der Ausfuhr vorgelegt (und geschätzt) werden, wenn Du vom Minenbesitzer nicht einen entsprechenden Beleg vorzeigen kannst (schrieb ich auch bereits, Stichwort Probenfunde). Der schreibt normalerweise den Wert und die Menge in ct oder gr auf den Beleg drauf und der Zoll taxiert das dann (ob okay oder nicht okay).

Schreib noch zusätzlich die website an, die ich nannte und mach evtl. ein Foto der Stücke. Wenn möglich mit Gewichtsangabe.

Falls Du noch in die Nähe des Minenbesitzers kommst, kannst Du dort auch nochmals nachfragen und Dir einen Nachweis über den Wert der gefunden Stücke geben lassen.

Normalerweise erst Ausfuhr (australischer Zoll), dann erst Einfuhr (deutscher Zoll).

Und ja, bei uns ist demnächst Weihnachten. Aber der 24.12. müsste bei Dir auch heute sein.
Daher alles Gute und auch ins Opal-Outback-Country Frohe Weihnachten.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.
 


Werbung